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   BGH, 15.10.2009 - V ZR 46/09   

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https://dejure.org/2009,10563
BGH, 15.10.2009 - V ZR 46/09 (https://dejure.org/2009,10563)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2009 - V ZR 46/09 (https://dejure.org/2009,10563)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - V ZR 46/09 (https://dejure.org/2009,10563)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Schätzung des Werts einer Grunddienstbarkeit nach § 7 Zivilprozessordnung (ZPO) i.R. einer Klage auf Unterlassung der Ausweitung eines Wegerechts auf die gesamte Hoffläche

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; ZPO § 7
    Schätzung des Werts einer Grunddienstbarkeit nach § 7 Zivilprozessordnung ( ZPO ) i.R. einer Klage auf Unterlassung der Ausweitung eines Wegerechts auf die gesamte Hoffläche

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 18/03

    Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Bestellung einer Dienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 15.10.2009 - V ZR 46/09
    Enthält diese - wie hier - die Verurteilung zur Beseitigung und Unterlassung der Beeinträchtigung, ist als Wert des Beschwerdegegenstands die Wertminderung anzusetzen, die das dienende Grundstück durch die ausgeurteilte Belastung erleidet (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Oktober 2003, V ZB 18/03, VIZ 2004, 134 m.w.N.).
  • BGH, 23.11.2023 - V ZR 46/23

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Dabei ist ein geeigneter Anhaltspunkt für die Bemessung der Beschwer des Beklagten die Wertminderung, die sein Grundstück durch die zu unterlassende Handlung erleidet (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - V ZR 46/09, juris Rn. 2; Beschluss vom 13. September 2018 - V ZR 270/17, juris Rn. 6; Beschluss vom 10. November 2022 - V ZR 245/21, juris Rn. 6).
  • BGH, 17.12.2015 - V ZR 87/15

    Anspruch auf Rückbau einer Terrasse zur Wahrung des Grenzabstands; Unzulässigkeit

    a) Bei einer Klage auf Unterlassung der Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit bestimmt sich der Wert der Grunddienstbarkeit nach § 7 ZPO; er ist nach § 3 ZPO zu schätzen (Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - V ZR 46/09, juris Rn. 2).
  • BGH, 10.11.2022 - V ZR 245/21

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Unterlassung einer Beeinträchtigung

    Dabei ist ein geeigneter Anhaltspunkt für die Bemessung der Beschwer des Beklagten die Wertminderung, die sein Grundstück durch die zu unterlassende Handlung erleidet (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - V ZR 46/09, juris Rn. 2; Beschluss vom 13. September 2018 - V ZR 270/17, juris Rn. 6).
  • BGH, 03.05.2012 - V ZR 192/11

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Erreichens der Beschwer für eine

    Maßgebend für die Beschwer in dem beabsichtigten Revisionsverfahren ist das Interesse der unterlegenen Partei an der Änderung der ihr ungünstigen Entscheidung (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Januar 1957 - V ZR 263/56, BGHZ 23, 205, 206), so dass es hier allein auf den Wert der Grunddienstbarkeit für das herrschende Grundstück ankommt, der gemäß § 3 ZPO zu schätzen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - V ZR 46/09, Rn. 2, juris).
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